Inhalt: Verkehrsrechtliche Regelungen




Im Bereich der WSD Süd gelten für den Binnenschiffsverkehr i. W. folgende schifffahrtspolizeiliche Verordnungen:
Auf den Bundeswasserstraßen Main und Main-Donau-Kanal
- die Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) vom 8. Oktober 1998 mit Anlage
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) (BGBl. I S. 3148; Anlageband),
Auf der Bundeswasserstraße Donau
- die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; Anlageband),
Auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
- die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn- und Binnenschifffahrt - GGVSEB) vom 17. Juni 2009,
Den "Gefahrgut-Unfall-Bericht gemäß ADNR" erhalten Sie hier. - die Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung-BinSchUO) vom 06. Dezember 2008 (BGBl. I S 2450) mit Verweisen auf die Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) (BGBl. II S. 3822),
- die Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt (Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatV) vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3066),
in der jeweiligen Fassung der zuletzt erfolgten Änderungen. Durch besondere Verordnungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen können die Schifffahrtspolizeiverordnungen darüber hinaus vorübergehend abgeändert werden. Sie gelten dann für den festgelegten Zeitraum in der geänderten Fassung.
Daneben kann die WSD Süd auch strompolizeiliche Verordnungen erlassen, die aufgrund ihres Regelungsinhaltes Auswirkungen auf den Schiffsverkehr haben. Hierzu gehört u. a.
- die Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vom 30. Januar 2008 (VkBl. 2008 S. 312) mit der auf Basis dieser Verordnung getroffenen Anordnung zur Handhabung der Nachtschleusungen am Main, Main-Donau-Kanal und an der Donau sowie dem zugehörigen Formblatt: Meldeverfahren
zur Anmeldung für die Schleusung in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
Die WSD Süd und insbesondere die Wasser- und Schifffahrtsämter erlassen auf Basis der genannten Verordnungen zur Regelung von Einzelfällen schifffahrtspolizeiliche bzw. strompolizeiliche Anordnungen. Zu diesen gehören z. B.
- Anordnungen zu Schifffahrtssperren, die Schiffsschleusenanlagen oder bestimmte Strecken der Wasserstraßen betreffen,
- Anordnungen zu den zu den Fahrwasserengen am Main und den Fahrwasserengen am Main-Donau-Kanal.
Des Weiteren werden zu besonderen Situationen schifffahrtspolizeiliche Hinweise herausgegeben. Anordnungen und Hinweise sind wie die Verordnungen im Interesse eines sicheren Schiffsverkehrs bei der Teilnahme am Schiffsverkehr zu beachten.
Ebenfalls ist eine Liste der zugelassenen Anlegestellen für Fahrgastschiffe auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vorhanden.
Die Schifffahrtspolizeiverordnungen sowie die längerfristig geltenden schifffahrtspolizeilichen Anordnungen und Hinweise können in ihrer jeweils gültigen Fassung unter ELWIS abgerufen werden.